Mitgliedervorteil Leiharbeit

So kommst Du an Deine Extrazahlungen

19.05.2024 | Leihbeschäftigte erhalten eine Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind. Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Antrag an den Arbeitgeber (Leihunternehmen) gestellt werden: bis spätestens 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlaubsgeld 2024.

Der Mitgliedervorteil wird jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November ausgezahlt. Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigt in den kommenden Jahren. Die Mitglieder-Extrazahlung erhalten alle Leihbeschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von länger als sechs Monaten im Leihunternehmen, wenn sie zum 30. Juni oder 30. November eines Jahres mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind. Wichtig: Der Verleihbetrieb muss tarifgebunden sein an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit iGZ/BAP. Die Geltung der Tarifverträge kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

Um den Mitgliedervorteil zu erhalten, müssen Leihbeschäftigte einen Antrag an ihren Arbeitgeber (Leihunternehmen) stellen und eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft beilegen. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail gestellt werden. Die Unterlagen für den Antrag gibt es für die Mitglieder im Servicecenter-Portal der IG Metall: www.igmetall.de/mitgliedervorteile

Wichtige Termine:

Für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld kann die Bescheinigung ab dem 19. Mai heruntergeladen werden. Der Antrag muss bis einschließlich 30. Juni (E-Mail-/Posteingang) gestellt werden. Mehr Informationen gibt es unter www.igmetall.de/mitgliedervorteil-leiharbeit

Von: kh

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