Mitgliedervorteil Leiharbeit

Bis zu 350 Euro extra aufs Urlaubsgeld sichern

19.05.2023 | Leihbeschäftigte, die Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung von bis zu 350 Euro zum Urlaubsgeld könnt Ihr vom 19. Mai bis 30. Juni beantragen.

Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.

 

 

Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so:

Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):

  • Urlaubsgeld ab dem 19. Mai und bis spätestens 30. Juni
  • Weihnachtsgeld ab dem 19. Oktober und bis spätestens 30. November

Hier beantragen

Die Antragstellung in Kürze:

  1. Melde Dich im Servicecenter-Portal der IG Metall an. (Wenn Du dort noch kein Konto hast, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Dazu benötigst Du Deine Mitgliedsnummer.)
  2. Lade Deine Mitgliedsbescheinigung und den Musterantrag herunter und sende eine E-Mail mit dem Text des Musterantrags und der Mitgliedsbescheinigung als Anhang an Deinen Verleihbetrieb/Disponenten.
    ODER: Drucke beides aus, adressiere den Antrag an den Verleihbetrieb, unterschreibe ihn und schicke alles per Post ab.
  3. Und danach? Entgeltnachweis prüfen! Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Bei Problemen und Fragen wende Dich bitte an Deine IG Metall vor Ort.
  4. Und: In einem halben Jahr wieder daran denken! Schreibe Dir am besten eine Erinnerung in den Kalender.

Ein ausführlicher Artikel, mit Erklärungen in zusätzlichen Sprachen findest du hier.

Von: sm

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