19.05.2023 | Leihbeschäftigte, die Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung von bis zu 350 Euro zum Urlaubsgeld könnt Ihr vom 19. Mai bis 30. Juni beantragen.
Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.
Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so:
Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):
Ein ausführlicher Artikel, mit Erklärungen in zusätzlichen Sprachen findest du hier.