19.10.2022 | Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Achtung: Jetzt die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld vom 19. Oktober bis 30. November beantragen!
Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.
Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so:
Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):
Ein ausführlicher Artikel, mit Erklärungen in zusätzlichen Sprachen findest du hier.