Tarifbewegung 2020

Tarifabschluss sichert Beschäftigung

27.03.2020 | Aufstockung des Kurzarbeitergeldes möglich sowie Unterstützung der Eltern

Der Abschluss sieht konkret vor:

  • Der ursprüngliche Entgelttarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2020 weiter.
  • Regelungen, die drohende Nettoentgeltverluste mildern: Dies geschieht u.a. durch die Einrichtung eines betrieblichen Solidartopfes, in den die Arbeitgeber 350 Euro pro Vollzeitbeschäftigten einzahlen (Teilzeitbeschäftigte anteilig und Azubis 50 Prozent). Dieses Geld soll zur Verminderung sozialer Härten, insbesondere bei Kurzarbeit eingesetzt werden.
  • Um Einkommensverluste abzufedern, können tarifliche Sonderzahlungen, wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld durch zwölf geteilt und auf das Monatsentgelt verteilt werden. Damit steigt entsprechend das Kurzarbeitergeld. Die Beschäftigten sind unter dieser Voraussetzung vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.
  •  Bei Schließungen von Kitas und Schulen können Eltern mit Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres - anstatt des tariflichen Zusatzgeldes A - acht freie Tage für die Kinderbetreuung nehmen. Zusätzlich erhalten Beschäftigte 2020 für die Betreuung von Kindern soweit weder Resturlaub oder Zeitguthaben genommen werden können und keine gesetzliche greift zusätzlich fünf freie Tage. Es erfolgt keine Anrechnung auf den Urlaub 2020. 

Weitere Infos erhaltet Ihr unten im Flyer oder bei weiteren Fragen meldet euch in eurer Geschäftsstelle.

 

Von: sm

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