Die „sozial-ökologische Transformation“ in der Automobilindustrie: Was passiert in den betroffenen Regionen?

20.08.2019 | Um die Klimaziele zu erreichen, benötigen wir im Sinne einer echten sozial-ökologischen Transformation der Automobilbranche nicht nur klare Reduktionspfade, sondern auch Antworten für die Beschäftigten, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Regionen. Nur so können wir die Akzeptanz für die dringend notwendige Verkehrswende herstellen.

Hier ist der Redebeitrag von Ralf Reinstädtler, den kompletten Beitrag über den Link

https://zukunftslabore.gruene-bundestag.de/2019/08/die-sozial-oekologische-transformation-in-der-automobilindustrie-3-3-was-passiert-in-den-betroffenen-regionen/

Ralf Reinstädtler, 1. Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG Metall Homburg-Saarpfalz, strich die Bedeutung der Automobilindustrie für das Saarland heraus. So sind im Automotive-Cluster rund 45.000 Beschäftigte zu Hause, die fast die Hälfte aller Industriearbeitsplätze im Saarland ausmachen. Hinzu kommen ca. 16.000 Beschäftigte der Stahlindustrie, die teilweise von der Entwicklung in der Automobilindustrie abhängig sind. Neben einem großen Ford-Werk mit heute noch 7.000 Beschäftigten ist der Großteil der Unternehmen bzw. der Beschäftigen im Bereich der Zulieferindustrie aktiv – und hier insbesondere im Bereich der herkömmlichen Antriebstechnologien. Als besonders für den Standort könne festgehalten werden, dass es sich bei den allermeisten Firmen um verlängerte Werkbänke handelt, die zwar an der Verbesserung der Produkte und der Abläufe arbeiten, nicht aber an Forschung und Entwicklung zukünftiger Produkte beteiligt sind. Entscheidungen über Zukunftstechnologien und deren Ansiedlung würden daher in den jeweiligen Konzernzentralen außerhalb der Region getroffen. Mit der Umstellung auf Elektromobilität käme insofern eine ganz besondere Herausforderung auf das Saarland hinzu. Da es den Unternehmen vor Ort in erster Linie um kurzfristige Wirtschaftlichkeitsziele statt um den mittelfristigen Erhalt von Arbeitsplätzen ginge, sei die verpflichtende Beteiligung der Belegschaften über eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung für den Erhalt von Wertschöpfung und die Bewältigung der Transformation in der Region zwingend erforderlich. Hierzu seien etwa ein Initiativrecht auf Weiterbildung sowie das Recht für Betriebsräte, nicht nur bei strategischen Unternehmensentscheidungen jederzeit externen Sachverstand einzubeziehen, vonnöten. Die Erfahrung zeigt, so Reinstädtler, dass die Beteiligung von Beschäftigen Veränderungsprozesse nachhaltiger und erfolgreich macht. Dies sei aber nicht nur in Krisenzeiten und bei der Bewältigung verfehlter Managemententscheidungen vonnöten, wenn konkreter Beschäftigungsabbau droht, sondern auch in wirtschaftlich besseren Zeiten die Chance für einen dauerhaft positiven unternehmerischen Entwicklungspfad.

 

Von: sm

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