Berichte: Beispiele von Rechtsstreitigkeiten auch in Zeiten der Corona Krise

14.04.2020 | Die IG Metall: Der starke Partner an deiner Seite!

Ohne Verschulden in Not geraten – Krankenkasse stellt überraschend die Zahlung des Krankengeldes ein

Seit 28 Jahren ist eine Kollegin (54) Mitglied der IG Metall, der Mitte Dezember die Fortzahlung ihres Krankengeldes überraschend eingestellt wurde. Bis heute ist sie ohne jeden Leistungsbezug.

Ihre Krankenkasse begründete die Entscheidung damals mit einem Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MdK). Ohne vorherige Untersuchung unserer Kollegin, rein nach Aktenlage, wurde entschieden, dass ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt sei. Der behandelnde Arzt unserer Kollegin versprach gegen die Entscheidung des MdK und der Krankenkasse Widerspruch einzulegen. Außerdem attestierte ihr Arzt eine fortgesetzt bestehende Arbeitsunfähigkeit. Die Kollegin reichte lückenlos und fristgerecht sämtliche Arztatteste bei ihrer Krankenkasse und dem Arbeitgeber ein.

Anstatt Krankengeld zu bezahlen wurde ihr Mitte Januar von der Krankenkasse mitgeteilt, dass aufgrund des im Dezember eingestellten Leistungsbezugs nunmehr auch der Versicherungsschutz in der Krankenkasse enden würde.

Leider wendete sich unser Mitglied erst Ende März mit sämtlichen Unterlagen an unser Büro. Inzwischen haben wir die erforderlichen Unterlagen zusammengetragen und die Angelegenheit rechtshängig gemacht. Wir sind zuversichtlich, dass es dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz gelingen wird, eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit und damit eine Nachzahlung des ausgebliebenen Krankengeldes seit Dezember und eine fortgesetzte Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erreichen.

 

Grenzgänger in Not – Unser Kollege soll Steuern zahlen auf eine Leistung, die er nie erhalten hat

Bereits seit mehr als 48 Jahren ist ein französischer Kollege (66) Mitglied der IG Metall und inzwischen längst im wohlverdienten Ruhestand. Gleichwohl hat er aktuell Schwierigkeiten mit dem deutschen Finanzamt. Worum geht es? Er soll Steuern bezahlen auf eine Leistung die er nie erhalten hat.

Bis Ende 2015 war es so, dass Rentenleistungen in Deutschland versteuert wurden. Seit 2016 werden bei Grenzgängern Renten, wie Entgelt oder Krankengeld in Frankreich versteuert. Gegen Ende seines Erwerbslebens war unser Mitglied über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt. Er bezog damals Krankengeld, welches ordnungsgemäß in Frankreich versteuert wurde. Aufgrund der fortschreitenden Erkrankung beantragte er im laufenden Krankengeldbezug eine Erwerbsminderungsrente. Diese Rente wurde ihm schließlich nach einem mehrjährigen Antragsverfahren für die Vergangenheit und Zukunft bewilligt. Die Rentennachzahlung für die Vergangenheit wurden an die Krankenkasse abgeführt, um die Krankengeldzahlung der Vergangenheit auszugleichen. Die laufende Rente wurde an den Kollegen ausgezahlt.

Aktuell meldet sich überraschend das deutsche Finanzamt bei dem Kollegen und verlangt eine Steuernachzahlung für die Rentennachzahlung bis einschließlich 2015. Also Steuern auf eine Leistung, die der Kollege nie erhalten hat, da diese Nachzahlung vollständig an seine Krankenkasse abgeführt wurde. Sollte sich das Finanzamt rechtlich durchsetzen, hätte der Kollege zweimal Steuern gezahlt. Auf das damalige Krankengeld in Frankreich und ein zweites Mal auf die Rentennachzahlung zur Erstattung der Krankengeldzahlung in Deutschland. Wir sind zuversichtlich, dass diese Steuernachforderung des Finanzamtes dank des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes eingestellt wird.

Von: sm

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