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Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

06.04.2017 | Seit dem 1. April sind Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft getreten.

Sie betreffen vor allem Regelungen zum „Equal Pay“, also zur gleichen Bezahlung und zur Höchstdauer einer Überlassung. Doch was bedeutet das konkret für mich als Leiharbeitnehmer? Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung auf meinem Arbeitsplatz? Bekomme ich jetzt mehr Geld? Welche tariflichen Regelungen gelten für mich? Schnell kommen da einige Fragen zusammen. Falls auch Du unsicher bist, was die Änderungen für Dich bedeuten, dann melde Dich bei Deiner IG Metall. Wir beraten Dich gerne. Ansprechpartner ist Benjamin Krimmling.

Von: pv

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